Preise ↑
Die Preise richten sich nach den Vorgaben des
Tourismusamtes München.
Führung bis 2 Std. |
ab 110,-- Euro, |
Führung bis 3 Std. |
ab 130,-- Euro, |
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer (19%).
Eintrittsgelder sind im Preis nicht enthalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Buchung und Vertragsabschluss
Sie erhalten ein Angebot für Gästeführungen je nach
gewünschten Leistungen.
Die Buchung für die Gästeführungen muss schriftlich
erfolgen und wird verbindlich, sobald die bestellte
Leistung schriftlich, per E-Mail oder Fax bestätigt
wird. Durch die Buchung erklärt sich der
Auftraggeber mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden. Mündliche
Absprachen bedürfen der Bestätigung in Schriftform.
- Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen hinsichtlich
der Termine und Preise ergibt sich aus der
Auftragsbeschreibung.
- Honorar
Das Honorar richtet sich nach den Vorgaben des
Tourismusamts München zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Im Honorar des Gästeführers/der Gästeführerin sind
die Eintrittsgelder nicht enthalten und müssen vom
Auftraggeber vor Ort bezahlt werden.
- Stornierung – Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der
gebuchten Auftragsleistung zurücktreten. Der
Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Auftragsstornierung zwischen
48 und 24 Stunden vor dem im Vertrag festgelegten
Termin der Auftragserfüllung wird ein Ausfallhonorar
in Höhe von 50 % berechnet.
Beim Rücktritt des Auftraggebers später als 24 vor
dem Termin der Auftragsleistung wird das volle
Honorar in Rechnung gestellt. Das Nichterscheinen am vereinbarten und in der
Auftragsbestätigung angegebenen Treffpunkt gilt als
Rücktritt. Bei Nichterscheinen wird das volle
Honorar berechnet.
- Verspätung
Der Gästeführer/die Gästeführerin wartet 30 Minuten
am vereinbarten Treffpunkt. Danach verlässt er/sie
den Treffpunkt und stellt das vereinbarte Honorar in
Rechnung. Bei einer verspäteten Ankunft der Gäste wird die
Führung zu dem in der Auftragsbestätigung
angegebenen Zeitpunkt beendet. Eine Verlängerung der
Führung um die durch die Verspätung versäumte Zeit
kann nur gegen einen Aufpreis gewährleistet werden,
falls es für den Gästeführer/die Gästeführerin aus
terminlichen Gründen möglich ist.
- Haftung
Die Gäste beteiligen sich an allen Führungen,
Rundgängen und Rundfahrten auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko. Der Gästeführer/die Gästeführerin
ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist
München.
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